KONTRAST AMBULANT

Unser Angebot der flexiblen Hilfe zur Erziehung gliedert sich nach §§ 27, 29, 30, 31, 35a SGB VIII. Es richtet sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Lebensgemeinschaften, die in ihrem Prozess der Identitätsfindung und in ihren Erziehungsaufgaben, aber auch bei der Bewältigung ihrer Alltagsproblemen begleitet werden möchten. Die Lösung von Konflikten und Krisen sowie der Kontakt mit Behörden und Institutionen gehört so lange zu unserem Aufgabenbereich, bis sie dieses auch ohne unsere Hilfe bewältigen können.

Innerhalb unserer Arbeit mit den Familien, aber auch dem hiesigen Jugendamt ist uns ein ressourcenorientiertes und transparentes Umgehen wichtig, dabei achten wir auf einen wertschätzenden Umgang und Kontakt „auf Augenhöhe“. Einzelne Personen behalten wir im Blick und gleichzeitig beachten und beziehen wir das System hinter den Betroffenen mit ein. Wir verstehen bisher vermeintlich dysfunktionales Verhalten als einen zuvor oft notwendigen Bewältigungsversuch der Betroffenen. Dieser ist aktuell vielleicht nicht mehr hilfreich und könnte somit auf der einen Seite mit unserer Begleitung verstanden und auf der anderen Seite verändert werden


Zu unseren ambulanten Angeboten zählen

  • Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaften §30 SGB VIII
  • Clearing, Diagnostik und psychologische Begutachtung §§27ff. SGB VIII
  • Familien- und Erziehungsberatung §§27ff. SGB VIII
  • Aufsuchende Systemische Familientherapie (n.d. Richtlinien der DGSF) §27.2 SGB VIII
  • Systemisches Elterncoaching im Einzel- und Gruppensetting §§27ff. SGB VIII
  • Soziale Gruppenarbeiten verschiedenen Settings §29 SGB VIII
  • Eingliederungshilfen §35a SGB VIII
  • Diagnostik, Betreuung und Begleitung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden §§27ff.SGB VIII

In Krisensituationen wird der Bedarf in und mit der Familie im bestehenden Familienrahmen überprüft und anschließend im gemeinsamen Abschlussgespräch erläutert. Hierbei erfolgt eine schriftliche Berichterstattung inkl. der erfolgten psychosozialen Diagnostik (Anamnese, Testdiagnostik, Befunderhebung, Empfehlung). In der Regel dauert dies drei Monate und wird durch ein Team von zwei Kolleg*innen durchgeführt. Wir achten auf ein zeitnahes Erstgespräch sowie zügigen Beginn der Hilfe.
Ziele dieser Klärungsform sind:

  • analytische Problemgenese sowie Entwicklung eines Ätiologiemodells
  • Erweiterung der Ressourcen sowie Handlungsfähigkeiten der Betroffenen
  • Ermittlung oder Ausschluss von Hilfebedarf und Anschlussmaßnahmen
  • Erarbeitung von Veränderungsmotivation und Zielformulierungen

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Sebastian Bruchmann oder Brita Meyer bzw. Jim Göddenhenrich unter 02271 – 98 777 9 0