In unserer Jugendhilfeeinrichtung setzen wir Künstliche Intelligenz (KI) unterstützend in verschiedenen Arbeitsbereichen ein – stets mit dem Ziel, unsere pädagogische, organisatorische und dokumentarische Arbeit qualitativ weiterzuentwickeln und effizient zu gestalten. Dabei folgen wir klaren ethischen, fachlichen und rechtlichen Grundsätzen:
1. KI ist ein Werkzeug – kein Ersatz für Fachlichkeit
Wir betrachten KI als ein ergänzendes Instrument, das unsere pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeitenden unterstützt. Fachliche Einschätzungen, Entscheidungen und Beziehungsgestaltung bleiben grundsätzlich Aufgabe der handelnden Menschen. Die Verantwortung für alle mithilfe von KI erstellten Inhalte liegt stets bei einer verantwortlichen Fachkraft.
2. Transparenz und Verantwortung
Wann immer KI bei der Texterstellung oder der Analyse von Informationen (z. B. für interne Auswertungen, anonymisierte Anamneseskizzen oder Berichtsentwürfe) genutzt wird, wird dies durch eine Fachkraft geprüft und gesteuert. Automatisierte Veröffentlichungen finden nicht statt – jede KI-generierte Information wird vor der weiteren Verwendung geprüft und verantwortungsvoll eingeordnet.
3. Datenschutz und Rechtskonformität
Unser Umgang mit KI erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiteren einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die von uns eingesetzten Systeme erfüllen datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten.
4. Orientierung am EU AI Act und ethischen Standards
Unsere Mitarbeitenden – insbesondere in der Fallverantwortung sowie in leitenden und administrativen Funktionen – sind hinsichtlich der Anforderungen des EU AI Act geschult. Wir achten auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Einhaltung menschenrechtlicher und demokratischer Grundprinzipien bei der Nutzung von KI-Systemen.
5. Sicherheit und Schutz vor Missbrauch
Wir nutzen ausschließlich datenschutzkonforme und technologisch sichere KI-Anwendungen, um potenzielle Risiken, Fehlinterpretationen und Missbrauch zu minimieren. Wo KI zur Visualisierung von Inhalten genutzt wird (z. B. durch Bildgenerierung), weisen wir ausdrücklich darauf hin.
6. Beteiligung und digitale Kompetenz
Unsere Mitarbeiter*innen werden ermutigt, sich aktiv mit den Möglichkeiten von KI auseinanderzusetzen, reflektiert damit zu arbeiten und Ideen für eine verantwortungsvolle Integration in die Arbeitsabläufe einzubringen. Die Förderung digitaler Kompetenz ist ein Bestandteil unserer Qualitätsentwicklung.